Die Franzosen im Land

Wenn auch die Französische Herrschaft nur bis 1814/15 dauerte, so ließ diese doch ihre Spuren zurück. Entsprechend den in Frankreich eingeführten Gebietsgliederungen wurde aufgrund Gesetzes vom 23. Oktober 1797 auch in den Rheinlanden eine neue Gebietsteilung vorgenommen. Die ehemalige Grafschaft Manderscheid kam zum Kanton Dudeldorf im Arrondissement Bitburg und dem Département dès Forêts (Wälderdepartement) mit dem Sitz in Luxemburg. Das umliegende Kurtrierische Gebiet aber wurde dem Kanton Manderscheid (Arrondissement Prüm im Saardepartment mit Hauptsitz in Trier) zugewiesen. Im Übrigen wurde das Land in Mairien (Bürgermeistereien) eingeteilt. Französische Gesetze und Einrichtungen, u.a. der Revolutionskalender, wurden eingeführt, die Abgaben abgeschafft und Grund und Boden den Bauern als Eigentum zugesprochen. Im Jahre 1804 wurde in Frankreich ein Gesetz erlassen, das auch heute noch in Teilbereichen, vornehmlich aber im Grundstücksrecht, unseren Rechtsverkehr beeinflusst: Der Code Civil oder auch Code Napoléon genannt. Erst am 1. Januar 1900 wurde er durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) abgelöst.

Unter dem französischen Recht wurde auch in der ehemaligen Grafschaft Manderscheid die Erbteilung der bäuerlichen Besitzungen üblich. Es entstanden kleinbäuerliche Strukturen, die heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden können. Selbst unsere Sprache wurde durch den Umgang der Bevölkerung mit den damaligen Besatzungstruppen nachhaltig beeinflusst. Noch in den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts waren Begriffe wie Portemonnaie, Paraplui, Perron, Chaussee und viele andere im täglichen Gebrauch. Etwas anderes Gutes hatte diese Zeit zurückgelassen: Die Bekanntschaft mit einer Freiheit, wie sie unserer, von den Gesellschaftsbegriffen des feudalen Mittelalters geprägten Bevölkerung völlig unbekannt war.