Die Manderscheider und die Staatsgewalt

Aus ihrer Stellung als Vögte nach Echternach und Luxemburg hatten die Manderscheider noch keine unmittelbare Beziehung zur Reichsgewalt. Erst als Dietrich III. im Jahre 1460 in den Reichsgrafenstand erhoben wurde, gehörten die Manderscheider zu den Reichsständen und hatten damit die Befugnis, auf den Reichstagen zu erscheinen und dort an Reichspolitik und Reichsgesetzgebung teilzunehmen. Es ist aber anzunehmen, dass sie dieses Recht nicht regelmäßig selbst wahrnamen, sondern sich mit benachbarten Grafen zusammentaten und einen Vertreter entsandten, dem sie die notwendigen Anweisungen gegeben hatten. Die Institution, die vermutlich dafür die Grundlage bot, war der Eifeler Grafenverein, der zwar ursprünglich zur Bekämpfung der Eifeler Raubritter gegründet und seit 1452 mit einer festen Organisation ausgestattet war, der aber später auch einen gewissen politischen Einschlag hatte. Seit 1475 finden wir die Manderscheider auch an den Pflichten der Reichsstände teilnehmen, die darin bestanden, dass sie dem Reich finanzielle und militärische Hilfe leisten mussten. So nahmen sie an Kriegszügen gegen Frankreich, gegen Türken, Ungarn, Eidgenossen und Niederländer teil. Die Stärke ihres Kontingentes schwankte zwar, betrug aber meistens für Manderscheid - Blankenheim - Gerolstein zwei Reiter und 20 Fußsoldaten. 100 Florin hatte man im Jahre 1521 an weiterer Unterstützung zu zahlen und 25 Florin zum Reichskammergericht im Jahre 1567.