Ihre Enstehung

Ihre Entstehung

Im Jahre 973 grenzte Kaiser Otto II. auf Bitten des Erzbischofs Theoderich von Trier für das Erzstift westlich der Lieser einen Bannforst mit dem nordöstlichen Grenzpunkt "Manderscheit" ab. Damit wurde der Platz, der unserer Grafschaft den Namen gab, zum ersten Mal urkundlich nachweisbar erwähnt. Zur gleichen Zeitaber hatte das Kloster Echternach bereits seit mehr als 200 Jahren östlich der Lieser Besitzungen, die der Abtei im Jahre 785 von Karl dem Großen bestätigt worden waren. Jener Urkunde entnehmen wir, dass Karlemann, der im Jahre 771 verstorbene Bruder Karls des Großen, dem Kloster Echternach "officinus", das heutige Öfflingen, geschenkt hatte.

Diese Urkunden führen uns mitten in die Entstehungsgeschichte und in die mittelalterliche Zeit unserer Grafschaft, der Grafschaft Manderscheid. Doch wie kam es zu jenen Schenkungen und was bedeuteten sie? Die in der weiträumigen Geschichte der Franken hervortretenden Verhaltensweisen finden wir in unserem engeren Raume bestätigt. Jene von Karlmann vor seinem Tode (771) ausgesprochene Schenkung "officinus" an das im Jahre 696 gegründete Kloster Echternach war Dank an die Mönche für die Missionstätigkeit in unserem Gebiet, dessen kirchlicher Mittelpunkt Laufeld wurde. Die dortige Kirche trägt heute noch den Namen des heiligen Willibrord, des Gründerabtes von Echternach, das ein Rückhalt und eine Zufluchtsstätte sein sollte für die Glaubensboten und eine Bildungsstätte für neue Missionare. Wir haben Anlaß zu der Annahme, dass zu jenem "officinus", das man mit "Werkstatt" übersetzen kann, damals schon die Bereiche der heutigen Gemeinden Schladt, Gipperath, Nieder- und Oberöfflingen, Laufeld, Dierfeld, Wallscheid und Pantenburg sowie der Bereich der ehemaligen Gemeinde Niedermandersched gehört haben. Viel spricht dafür, dass auch E,ckfeld damals schon Teil dieses Bereiches war. Im Jahre 973 wurde es nämlich von Otto I. erneut dem Kloster Echternach geschenkt, nachdem es aus dem Lehen des über Lüttich und den Hennegau regierenden Grafen Richard, an dessen Familie es wohl im Jahre 900 gefallen war, gelöst wurde. Den Begriff jener "Werkstatt" aber darf man nicht in den engen Umriß unseres heutigen Verständnisses einzwingen wollen. Der "Landmann" war der in unserem Gebiet damals übliche "Handwerker". Seine Werkstatt war das damals zur landwirtschaftlichen Nutzung gerodete Land. Dem damaligen Begriff tut es also keinen Abbruch, wenn diese "Werkstatt" von Oberöfflingen bis Eckfeld gereicht hätte. Sprechen wir heute von der "Grafschaft", so ist in mittelalterlichen Urkunden zunächst von "Vadie" oder "Vaigen" die Rede, so "zu slos Mandrescheit gehörig".

"Vadie" aber war damals der Begriff für eine Vogtei, ein Gebiet also, das im Auftrag des eigentlichen Herren von einem Vogt verwaltet wurde. Und dieser Vogt hatte damals seinen Sitz auf slos Mandrescheit, der Burg Manderscheid. Echternach war aber nicht nur Grundherr geworden, sondern cum jurisdictione pleno iure ausgestattet. Ihm stand die gesamte Gerichtsbarkeit zu einschließlich des Blutbannes, d.h. die Entscheidung über Leben und Tod der Untertanen. Nach dem Kirchenrecht aber durften die kirchlichen Würdenträger, in unserem Fall der Abt von Echternach, diesen Blutbann nicht selbst ausüben. Sie beauftragten als ihre Statthalter weltliche Personen als Vögte. Deren älteste und wichtigste Aufgabe war also die Wahrnehmung der Gerichtsbarkeit. So wird auch der andere, für unser Gebiet manchmal verwendete Begriff "Gericht" oder "Hogericht" so zu slos Mandrescheit gehörig verständlich.

Das große Fränkische Reich war nicht allein von einer zentralen Gewalt aus zu beherrschen. So wurde es in Verwaltungsbezirke eingeteilt, die Gaue genannt wurden. Verwaltet wurden diese im Namen des Königs von Gaugrafen. Officinus villa in "pago bedense" (794 und 895) und Manderscheid in "comitatu Bethensi" (973) weisen uns auf die Zugehörigkeit unseres Gebietes zum damaligen Bidgau hin, der seinen Namen von dem an der Römerstraße  Trier - Köln liegenden Beda vicus (Bitburg) hatte. Karl der Große hat die Macht bis dahin mächtiger Großer und einzelner Landesteile gebrochen und mit Hilfe der von ihm ernannten Gaugrafen eine starke und straffe Staatsgewalt hergestellt. Da damals jedoch noch die Naturalwirtschaft überwog, wurden die Gaugrafen nicht mit Geld entlohnt, sondern erhielten "Amtsgüter" zur Nutznießung, anfangs nur für die Dauer ihrer Amtszeit. Doch bald wurde, von einzelnen Fällen ausgehend, in denen es geboten erschien, der Witwe oder den Kindern das Amtsgut nicht zu entziehen, dieses Amtsgut erblich. Damit das Gut für ihn nicht völlig wertlos wurde, überließ der König den Nachkommen auch das väterliche Amt. Auch dieses wurde erblich. Die Folge war, dass die Grafen die ihnen unterstehenden Gebiete mehr und mehr als Privatbesitz betrachteten, es teilten und an ihre Erben weitergaben. Manches spricht dafür, dass auch die Grafschaft Manderscheid auf diesem Wege entstanden sein könnte. So wurde davon berichtet, dass der Graf Matfried innerhalb des Bidgaues eine Grafschaft besessen habe, die später Manderscheid genannt worden sei.